Richtlinen

Was jeder Teilnehmer wissen muss

Jeder Teilnehmer hat sich vor der Anmeldung darüber Rechenschaft zu geben, ob er den Anforderungen, bei den gegebenen Verhältnissen, in psychischer und physischer Hinsicht gewachsen ist. Benötigt ein Teilnehmer lebenswichtige Medikamente, so ist der Wander-/Tourenleiter darüber zu informieren! (Zucker-/Herzkrankheiten) Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat sich an die Weisungen des Wander-/Tourenleiters zu halten. Entfernen von der Gruppe oder vorzeitiger Abbruch einer Tour, ohne Wissen des Leiters, ist untersagt. Macht er dies trotzdem und widersetzt er sich den Weisungen des Leiters, tut er dies auf eigene Verantwortung.

Hinweise für Wander- und Tourenleiter

Eine sorgfältige Wander- oder Tourenplanung ist die beste Massnahme für eine reibungslose und unfallfreie Durchführung. Die Teilnehmer müssen über Schwierigkeiten und Gefahren vorzeitig orientiert sein. (Beschrieb in der Anmeldung) Die Leiter haben das Recht und die Pflicht, Teilnehmern die überfordert sind die ausgeschriebene Tour zu machen, die Teilnahme abzulehnen. Der Wander-/Tourenleiter übernimmt den Auftrag, für das Wohl der Teilnehmenden zu sorgen und als Erfahrener Massnahmen zu treffen, damit alle wohlbehalten zurückkehren. Eine Tour ist erst beendet, wenn ALLE am Bestimmungsort eingetroffen sind. Geschwächte Teilnehmer dürfen nie allein zurückgelassen werden. Der Wander-/Tourenleiter hat das Recht eine Tour abzukürzen oder zu ändern, wenn die Schwierigkeiten zu hoch werden oder die Zeit zu knapp wird.